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Preise:
Im ELJ-Haus gibt es einen Grundpreis für die Übernachtung (pro Person und Nacht).
Mindestsatzregelung:
Da wir unser Haus generell an Gruppen vermieten, werden pro Nacht mindestens 15 Personen berechnet. Um es rentabel zu halten gilt die Regel, dass mindestens zwei Nächte in Rechnung gestellt werden.
Drei Tarife – Jugend bezahlt weniger:
Als Jugendeinrichtung wollen wir natürlich unser Haus gerade für Kinder- und Jugendgruppen preislich attraktiv anbieten, daher staffelt sich unser Grundpreis in drei Tarife (ELJ-Mitglieder und Mitglieder des Bayerischen Jugendrings zahlen einen vergünstigten Tarif, alle anderen den normalen).
Die Übernachtung auf Matratze kostet jeweils die Hälfte.
Beispiele:
große Jugendgruppe mit 29 Personen (zwei Nächte Aufenthalt):
29 Personen x 2 Nächte x Grundpreis (z.B. BJR-Tarif – 10 €): 580 €
mittelgroße Gruppe mit 20 Personen (zwei Nächte Aufenthalt):
20 Personen x 2 Nächte x Grundpreis (z.B. normaler Tarif – 11 €): 440 €
kleine ELJ-Gruppe mit 12 Personen (eine Nacht Aufenthalt) – hier tritt die Mindestsatzregelung in Kraft:
15 Personen x 2 Nächte x Grundpreis (z.B. ELJ-Tarif – 9 €): 270 €
übergroße Jugendgruppe mit 36 Personen (zwei Nächte Aufenthalt):
29 Personen x 2 Nächte x Grundpreis (z.B. BJR-Tarif – 10 €): 580 €
7 Personen x 2 Nächte x Grundpreis-Matratze (z.B. BJR-Tarif – 5 €): 70 €
580 € + 70 € = 650 €
Grundpreis detailliert in der Übersicht: bitte hier klicken.
Einzelreisende?
Auf Anfrage besteht gelegentlich die Möglichkeit auch als Einzelreisender im ELJ-Haus zu übernachten. Einfach nachfragen – wir sprechen es mit den jeweiligen Gastgruppen ab, ob Kapazität und Einverständnis vorhanden ist. In diesem Fall berechnen wir natürlich keinen Mindestsatz für die Einzelreisenden.
Grundpreis und Nebenkosten:
Strom, Wasser, Müll:
Im Grundpreis inbegriffen sind die Kosten für Strom und Wasser, sowie die Müllgebühren.
Allerdings behalten wir uns das Recht vor im Falle eines übermäßigen Verbrauchs von Energie (z.B. Heizen bei offenen Fenstern, Lichter über Nacht und bei Verlassen des Hauses brennen lassen) oder übermäßigen Müllaufkommens und / oder Nichttrennung von diesem, eine zusätzliche Aufwandsentschädigung zu veranschlagen. Wir bitten hier um Verständnis und eben vorbeugend vernünftigen Gebrauch von Energie, sowie Mülltrennung und –vermeidung. Danke.
Nebenkosten:
Alles was darüber hinaus gebraucht wird, wird nach tatsächlichem Verbrauch in Rechnung gestellt (z.B. Getränke, Leihgebühren für Medien oder den Grill, Saunabenutzung, Leih-Bettwäsche, Telefongebühren, Endreinigung). Schäden werden ebenso der Gastgruppe berechnet.
Heizungszuschlag:
Wird bei uns nur berechnet, wenn die Heizung gebraucht wird.
Das bedeutet: in der kalten Jahreszeit wird auf jeden Fall ein Heizungszuschlag von 2,80 € pro Person und Nacht veranschlagt. In der Übergangszeit entscheiden die Gastgruppen bei Ankunft, ob die Heizung laufen soll oder während dem Aufenthalt ausbleibt. Selbstverständlich wird die Heizung auf Wunsch eingeschaltet, wenn sie dann doch gebraucht wird.
Nebenkosten detailliert in der Übersicht: bitte hier klicken.
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